Piktogramme zu Barrierefreiheit, Piktogramme und die erforderlichen Mindeststandards. Der Hotel und Gaststättenverband (DEHOGA) hat Piktogramme und die dazugehörigen „Mindeststandards zur Barrierefreiheit in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben in Deutschland“ veröffentlicht.
Der DEHOGA hat in Zusammenarbeit mit dem Hotelverband Deutschland (IHA), mit dem Sozialverband VdK Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, dem Deutschen Gehörlosen-Bund, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben die Piktogramme für Barrierefreiheit in Beherbergungsbetrieben und in der Gastronomie erarbeitet. Des Weiteren hat die gleiche Gemeinschaft die damit verbundenen Mindeststandards festgelegt. Diese Mindeststandards zeigen die jeweiligen Mindestanforderungen der Ausstattung von barrierefreien Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben auf. Sie entsprechen der Zielvereinbarung, welche die reguläre Erfassung, Darstellung und Bewertung von barrierefreien Hotel- und Gastronomiebetrieben beinhaltet. Die Zielvereinbarung wurde im März 2005 unterzeichnet.
Die Mindeststandards des jeweiligen Piktogramms ermöglichen dem Urlaubsgast einen ersten Überblick, wie der Beherbergungs- und/oder Gastronomiebetrieb, ausgestattet sein sollte. Neben den fünf klassischen Piktogrammen für Barrierefreiheit gibt es seit September 2010 noch ein weiteres, das Piktogramm A-i. Dieses Piktogramm ist Resultat der Weiterentwicklung der ursprünglichen Zielvereinbarung von 2005. Die Piktogramme sind in fünf Kategorien eingeteilt und stellen sinnbildlich die einzelnen Behinderungen dar.
Gäste mit einer Gehbehinderung, die zeitweise auch auf einen nicht-motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können
Rollstuhlnutzer, die gehunfähig und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind
Piktogramm C:
Sehbehinderte und blinde Gäste
Piktogramm D:
Gehörlose und schwerhörige Gäste
Piktogramm E:
Alle Kategorien zusammen
Piktogramm A - i:
Hotels und Restaurants, die auf bestimmte Bedürfnisse von gehbehinderten Gästen eingestellt sind, ohne die strengen Kriterien der Zielvereinbarung komplett zu erfüllen
Auf den nächsten Seiten zeigen wir die Piktogramme und listen die damit verbundenen Mindeststandards, so weit sie vorhanden sind, auf.
Foto: www.wato.de, Sabine Wiedamann
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Piktogramm A zu Barrierefreiheit, Mindeststandards zu Piktogramm A. Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe müssen bestimmte Mindeststandards erfüllen, um das Piktogramm A angeben zu dürfen.
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Piktogramm A-i mit Informationen zu Ergänzungen der Kategorie A der Zielvereinbarung, Basisanforderungen für Piktogramm A-i
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Piktogramm B zu Barrierefreiheit, Mindeststandards zu Piktogramm B. Um den Betrieb mit Piktogramm B kennzeichnen zu dürfen, müssen bestimmte Mindeststandards erfüllt werden.
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Piktogramm C zu Barrierefreiheit für Blinde und Sehbehinderte, Mindeststandards zu Piktogramm C.
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Piktogramm D zu Barrierefreiheit, Mindeststandards zu Piktogramm D für Gehörose und Schwerhörige.
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