Piktogramm A-i

Piktogramm A-i Piktogramm A-i, i steht für Informationen zu den Basisanforderungen um das Piktogramm nutzen zu können

Nachdem im Jahr 2005 die "Zielvereinbarung zur Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie" von Unternehmens- und Behindertenverbänden entwickelt wurde, gibt es seit 2010 die Ergänzung der Standards durch die Informations-Kategorie. Für die Kategorie A gibt es mittlerweile die Ergänzung "A-i". Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, die den Standard der "Kategorie A - gehbehinderte Menschen die zeitweise auch auf einen nicht-motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können", nicht komplett erfüllen jedoch trotzdem über ein qualifiziertes, barrierefreies Angebot verfügen, wurde eine Kategorie und ein dazu passendes Piktogramm entwickelt. Das "i" in der Kategorie "A-i" steht dabei für Information. Dem Besucher ist es so möglich, anhand der Informationen selbst zu entscheiden, ob das jeweilige Hotel oder Restaurant seinen Bedürfnissen entspricht.

Basisanforderungen der Informationskategorie A-i

1. Alle für die Nutzung durch Gäste erforderlichen Zugänge zum und im Gebäude sind über maximal eine Stufe zu erreichen.

2. Alle für die Nutzung durch Gäste erforderlichen Durchgänge und Engstellen haben eine Mindestbreite von 70 cm.

Andere Anforderungen an Maße und Ausstattungsmerkmale der Zielvereinbarung vom 12. März 2005 müssen nicht erfüllt sein.

Alle Abweichungen von den in dieser Zielvereinbarung sowie der dazu erarbeiteten Checkliste aufgeführten Standards müssen dokumentiert werden und an für den Nutzer gut zugänglicher Stelle dargestellt sein.

Verantwortlich für die Darstellung der Abweichungen und deren Zugänglichkeit ist der Verwender des Piktogramms. Ort sowie Art und Weise der Darstellung sind freigestellt. Eine barrierefreie, gut auffindbare Darstellung im Internet wird empfohlen.

Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V., DEHOGA

Foto: Copyright Deutscher Hotelführer, des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA), www.hotelguide.de

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