Piktogramm A

Piktogramm A Piktogramm A für Gäste mit einer Gehbehinderung, die zeitweise auch auf einen nicht-motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können

Das Piktogramm A steht für:

Gäste mit einer Gehbehinderung, die zeitweise auch auf einen nicht-motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können

Mindeststandards

Die folgenden Mindeststandards müssen erfüllt sein, damit Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe das Piktogramm A verwenden dürfen:

Zugänge und Türen

(1)Der Zugang zum Beherbergungsbetrieb, zu allen Zimmern, die für gehbehinderte Gäste nutzbar sein sollen, und zu mindestens einem Speisebereich (soweit vorhanden) ist stufenlos oder über maximal 1 Stufe erreichbar (alternativ: über eine Rampe mit einer Neigung ≤ 6 % oder über einen Aufzug nach Punkt 5). Als einziger Zugang zum Beherbergungsbetrieb ist eine Karussell- bzw. Rotationstür unzulässig. Erfolgt der Hauptzugang durch eine Karussell- bzw. Rotationstür, muss eine zusätzliche barrierefreie Eingangstür während der Öffnungszeiten ohne Schwierigkeiten nutzbar sein.

Rezeptionscounter

(2) Der Rezeptionscounter oder –tisch soll auf einer Höhe von 85 cm teilweise abgesenkt sein. Mindestens aber ist alternativ eine gleichwertige andere Möglichkeit der Kommunikation im Sitzen vorhanden.

Türen

(3) Die Eingangstür, alle Türen zu und in den Zimmern, die für gehbehinderte Gäste nutzbar sein sollen, und alle Türen zum für gehbehinderte Gäste zugänglichen Speisebereich weisen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 cm auf.

Flure

(4) Flure, die zu Aufzügen, Zimmern und sonstigen Einrichtungen führen, die für gehbehinderte Gäste nutzbar sein sollen, weisen eine lichte Mindestbreite von 120 cm auf.

Aufzug

(5) Ein Aufzug, der für gehbehinderte Gäste nutzbar sein soll, ist stufenlos oder über maximal 1 Stufe erreichbar (alternativ: über eine Rampe mit einer Neigung ≤ 6 %). Er verfügt über eine Eingangstür mit einer lichten Breite von mindestens 90 cm, über eine Kabinentiefe von mindestens 140 cm und über eine Kabinenbreite von mindestens 110 cm. Seine Bedienelemente sind horizontal angeordnet, wobei die Mittellinie (Achsmaß) des untersten Bedienelements/Befehlsgebers eine Mindesthöhe vom Fußboden von 85 cm aufweist. Anstelle der horizontalen ist auch eine vertikale Anordnung der Bedienelemente/Befehlsgeber zulässig, sofern diese in einer Höhe von mindestens 85 cm bis maximal 140 cm angeordnet sind. Die Bewegungsfläche vor dem Aufzug beträgt mindestens 120 cm x 120 cm.

Zimmer

(6) Zimmer, die für gehbehinderte Gäste nutzbar sein sollen, weisen vor dem Sanitärraum und vor dem Durchgang zu einer Längsseite des Bettes eine Bewegungsfläche von mindestens 120 cm x 120 cm auf. Die Bewegungsfläche an dieser Längsseite des Bettes weist eine Mindestbreite von 120 cm auf. Bewegungsflächen neben Bedienvorrichtungen und Einrichtungsgegenständen (Lichtschalter, Schrank, etc.) sind mindestens 90 cm breit. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern; sie dürfen in ihrer Funktionsfähigkeit jedoch nicht eingeschränkt sein (z. B. durch Mobiliar oder Türen). Jeder Durchgang innerhalb eines Zimmers ist mindestens 80 cm breit.

Sanitärräume

(7) Die Sanitärräume der Zimmer, die für gehbehinderte Gäste nutzbar sein sollen, sind stufenlos erreichbar. Die Tür weist eine lichte Breite von mindestens 80 cm auf. Sie darf nur dann in den Sanitärraum aufschlagen, wenn sie die Bewegungsfläche nicht beeinträchtigt. Die Bewegungsfläche vor dem Waschtisch beträgt mindestens 120 cm x 120 cm.Unterhalb des Waschtisches ist Beinfreiheit vorhanden. Beinfreiheit im Sinne der Kategorie A ist vorhanden, wenn die Nutzbarkeit des Waschtisches im Sitzen nicht durch Verkleidungen, Schränke o.Ä. eingeschränkt ist. Über dem Waschbecken ist ein im Sitzen und Stehen einsehbarer Spiegel vorhanden.

Die Bewegungsfläche vor dem WC-Becken beträgt mindestens 120 cm x 120 cm. Rechts oder links neben dem WC ist eine Bewegungsfläche mit einer Breite von mindestens 95 cm und einer Tiefe von mindestens 70 cm vorhanden. Rechts und links neben dem WC sind auf einer Höhe von 85 cm (Oberkante) über dem Fußboden Haltegriffe montiert, die 15 cm über die WC-Becken-Vorderkante hinausragen und einen Abstand voneinander von 70 cm aufweisen. Auf der Seite des WC-Beckens, die eine Mindestbreite von 95 cm und eine Mindesttiefe von 70 cm aufweist, ist der Haltegriff hochklappbar und arretierbar. Die Sitzhöhe des WC-Beckens (Oberkante WC-Brille) beträgt 48 cm.

Die Dusche ist stufenlos mit dem Rollstuhl befahrbar. Die Bewegungsfläche der Dusche beträgt mindestens 120 cm x 120 cm. Die Dusche ist mit Haltegriffen, beginnend in einer Höhe von 85 cm über dem Fußboden, versehen. Ein Duschsitz oder Duschstuhl ist vorhanden. Bewegungsflächen in Sanitärräumen dürfen sich überlagern; sie dürfen in ihrer Funktionsfähigkeit jedoch nicht eingeschränkt sein.

Parkplätze

(8) Pkw-Stellplätze mit einer Mindestbreite von 350 cm sind in der Nähe des Eingangs vorhanden und als so genannte Behindertenparkplätze ausgewiesen.

Zimmeranzahl

(9) Mindestens ein Zweibett- oder Doppelzimmer entspricht den vorstehenden Kriterien.

Gastronomie

(10) Gastronomie
In Gastronomiebetrieben gelten für Zugang, Türen, Flure und Aufzüge die Anforderungen der Punkte (1), (2), (4) und (5) entsprechend.
Es ist mindestens ein Tisch mit einer Maximalhöhe von 85 cm und mit einer passenden Sitzgelegenheit vorhanden.

Gästetoiletten

Soweit der Gastronomiebetrieb Gästetoiletten vorhält, steht mindestens ein WC, das die Anforderungen nach Punkt (7) erfüllt, im Gebäude zur Verfügung.

Parkplätze

Soweit der Gastronomiebetrieb Gästeparkplätze vorhält, steht mindestens ein PKW-Stellplatz, der die Anforderungen nach Punkt (8) erfüllt, zur Verfügung.

 

Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V., DEHOGA

Foto: Copyright Deutscher Hotelführer, des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA), www.hotelguide.de

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