Piktogramm B

Piktogramm B Piktogramm B für Rollstuhlnutzer, die gehunfähig und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind

Das Piktogramm B steht für:

Rollstuhlnutzer, die gehunfähig und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind (Die Mindeststandards der Kategorie B schließen diejenigen der Kategorie A vollinhaltlich ein. Die gleichzeitige Nutzung beider Piktogramme ist daher nicht möglich.)

Zugänge und Türen

(1) Der Zugang zum Beherbergungsbetrieb, zu allen Zimmern, die für Rollstuhlfahrer nutzbar sein sollen, und zu mindestens einem Speisebereich (soweit vorhanden) ist stufenlos erreichbar (alternativ: über eine Rampe mit einer Neigung ≤ 6 % oder über einen Aufzug nach Punkt 5). Als einziger Zugang zum Beherbergungsbetrieb ist eine Karussell- bzw. Rotationstür unzulässig. Erfolgt der Hauptzugang durch eine Karussell- oder Rotationstür, muss eine zusätzliche barrierefreie Eingangstür während der Öffnungszeiten ohne Schwierigkeiten nutzbar sein.

Rezeptionscounter

(2) Der Rezeptionscounter oder –tisch sollte teilweise auf einer Höhe von 85 cm abgesenkt sein. Mindestens aber ist alternativ eine gleichwertige andere Möglichkeit der Kommunikation im Sitzen vorhanden.

Türen

(3) Die Eingangstür, alle Türen zu und in den Zimmern, die für Rollstuhlfahrer nutzbar sein sollen, und alle Türen zum für Rollstuhlfahrer zugänglichen Speisebereich weisen eine lichte Durchgangsbreite vom mindestens 90 cm auf.

Flure

(4) Flure, die zu Aufzügen, Zimmern und sonstigen Einrichtungen führen, die für Rollstuhlfahrer nutzbar sein sollen, weisen eine lichte Mindestbreite von 150 cm auf.

Aufzug

(5) Ein Aufzug, der für Rollstuhlfahrer nutzbar sein soll, ist stufenlos erreichbar (alternativ: über eine Rampe mit einer Neigung ≤ 6 %). Er verfügt über eine Eingangstür mit einer lichten Breite von mindestens 90 cm, über eine Kabinentiefe von mindestens 140 cm und über eine Kabinenbreite von
mindestens 110 cm. Seine Bedienelemente sind horizontal angeordnet, wobei die Mittellinie (Achsmaß) des untersten Bedienelements/Befehlsgebers eine Mindesthöhe vom Fußboden von 85 cm und die Mittellinie des obersten Bedienelements/Befehlsgebers eine Maximalhöhe vom Fußboden von 110 cm aufweist. Die Bewegungsfläche vor dem Aufzug beträgt mindestens 150 cm x 150 cm.

Zimmer

(6) Zimmer, die für Rollstuhlfahrer nutzbar sein sollen, weisen vor dem Sanitärraum und vor dem Durchgang zu einer Längsseite des Bettes eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm x 150 cm auf. Die Bewegungsfläche an dieser Längsseite des Bettes weist eine Mindestbreite von 150 cm auf. Bewegungsflächen neben Bedienvorrichtungen und Einrichtungsgegenständen, die durch den Rollstuhlnutzer angefahren werden müssen (Lichtschalter, Schrank, etc.), sind mindestens 120 cm breit. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern; sie dürfen in ihrer Funktionsfähigkeit jedoch nicht eingeschränkt sein (z. B. durch Mobiliar oder Türen). Jeder Durchgang innerhalb eines Zimmers ist mindestens 90 cm breit. Es ist mindestens ein unterfahrbares Bett vorhanden. Das Bett muss auf der Längsseite in seiner gesamten Tiefe und in einer Höhe von 15 cm unterfahrbar sein.

Sanitärräume

(7) Die Sanitärräume der Zimmer, die für Rollstuhlfahrer nutzbar sein sollen, sind stufenlos erreichbar. Die Tür weist eine lichte Breite von mindestens 90 cm auf und schlägt nicht in den Sanitärraum hinein auf. Die Bewegungsfläche vor dem Waschtisch beträgt mindestens 150 cm x 150 cm. Der Waschtisch ist mindestens in einer Höhe bis zu 67 cm und mindestens in einer Tiefe von 30 cm unterfahrbar. Die Oberkante (Armauflagefläche) des Waschtisches liegt maximal 80 cm über dem Fußboden. Über dem Waschbecken ist ein im Sitzen und Stehen einsehbarer Spiegel vorhanden. Die Bewegungsfläche vor dem WC-Becken beträgt mindestens 150 cm x 150 cm. Rechts und links neben dem WC ist eine Bewegungsfläche mit einer Breite von mindestens 95 cm und einer Tiefe von mindestens 70 cm vorhanden. Falls mehrere rollstuhlgerechte Zimmer vorhanden sind, können diese Zimmer alternierend Bewegungsflächen rechts oder links neben dem WC aufweisen. Rechts und links neben dem WC sind auf einer Höhe von 85 cm (Oberkante) über dem Fußboden Haltegriffe montiert, die hochklappbar und arretierbar sind, 15 cm über die WC-Becken-Vorderkante hinausragen und einen Abstand voneinander von 70 cm aufweisen. Die Sitzhöhe des WC-Beckens (Oberkante WC-Brille) beträgt 48 cm. Die Dusche ist stufenlos mit dem Rollstuhl befahrbar. Die Bewegungsfläche der Dusche beträgt mindestens 150 cm x 150 cm. Die Dusche ist mit Haltegriffen in einer Höhe von 85 cm über dem Fußboden versehen. Die Dusche ist mit einem festinstallierten, klappbaren oder einhängbaren Duschsitz ausgestattet. Bewegungsflächen in Sanitärräumen dürfen sich überlagern; sie dürfen in ihrer Funktionsfähigkeit jedoch nicht eingeschränkt sein.

Pkw-Stellplätze

(8) Pkw-Stellplätze mit einer Mindestbreite von 350 cm sind in der Nähe des Eingangs vorhanden und als so genannte Behindertenparkplätze ausgewiesen.

Zimmeranzahl

(9) Mindestens ein Zweibett- oder Doppelzimmer entspricht den vorstehenden Kriterien.

Gastronomie

(10) In Gastronomiebetrieben gelten für Zugang, Türen, Flure und Aufzüge die Anforderungen der Punkte (1), (2), (4) und (5) entsprechend.
Es ist mindestens ein unterfahrbare Tisch mit einer Maximalhöhe von 85 cm vorhanden. Es muss Beinfreiheit in 30 cm Tiefe und mindestens 67 cm Höhe gegeben sein.

Gästetoiletten

Soweit der Gastronomiebetrieb Gästetoiletten vorhält, steht mindestens ein WC, das die Anforderungen nach Punkt (7) erfüllt, im Gebäude zur Verfügung.

Parkplätze

Soweit der Gastronomiebetrieb Gästeparkplätze vorhält, steht mindestens ein PKW-Stellplatz, der die Anforderungen nach Punkt (8) erfüllt, zur Verfügung.

 

Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V., DEHOGA

Foto: Copyright Deutscher Hotelführer, des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA), www.hotelguide.de

News

Bundeslehrgang Barrierefreies Budo
„Barrierefreies Budo“, der Bundeslehrgang geht in die 12. Runde. Am 12. und 13. September 2015 öffnet die Karateschule Nippon in Bremerhaven die Pforten und lädt Menschen mit Behinderungen zum Selbstverteidigungskurs ein.
Barrierefreies Estland Pressereise
Sabine Wiedamann, Redakteurin von wato.de, wird an der Pressereise Unentdeckte Perlen des barrierefreien Estland teilnehmen.
Barrierefreiheit, Zertifizierungen am Hochdahler Markt
Erste Zertifizierungen auf Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer in Geschäften und bei Dienstleistern am Hochdahler Markt wurden von wato durchgeführt.