Rolli-Urlaub Schweiz

Rollstuhlurlaub Schweiz Viele Sehenswürdigkeiten in der Schweiz sind rolligerecht gestaltet

Rollstuhl-Urlaub Schweiz

Um einen Rollstuhl-Urlaub in der Schweiz mit ihren Bergen, Seen und Gletschern für Touristen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen  erlebbar zu machen, wird Barrierefreiheit in der Schweiz offiziell zertifiziert. Dabei spielen neben den barrierefreien Infrastrukturen auch die Transparenz der Angebote und die Vorsorgemaßnahmen für den Notfall eine Rolle.

Rollstuhl-Urlaub Schweiz, barrierefreier Tourismus

In der Schweiz wird auf das Thema Barrierefreiheit seit langem eingegangen. Rollstuhl und Tourismus spielt dabei eine große Rolle, denn für Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen liegt die Herausforderung darin, an ihrem Urlaubsziel eine barrirefreie Unterkunft zu finden. In der Schweiz gibt es deshalb für Unterkünfte und Gastronomiebetriebe, Tourismusbüros sowie Reiseveranstalter das Qualitätsgütesiegel „Ferien für alle“.

Qualitätssiegel "Ferien für Alle" Schweiz

Vergeben wird das Qualitätssiegel zur Barrierefreiheit, das – je nach Angebot – in unterschiedliche Kategorien aufgeteilt ist, von der Reisefachstelle „Mobility International Schweiz (MIS)“ und dem „Quality Service Schaffhausen (QS)“. Das MIS ist dabei für die Inhalte zuständig, während QS die Einhaltung der entsprechenden Kriterien überwacht. Das Siegel ist für die entsprechenden Einrichtungen mit Kosten zwischen 650 und 1.620 Schweizer Franken (Stand 2012) verbunden und drei Jahre gültig. Besonders positiv: Die Prüfer nehmen das jeweilige Angebot persönlich in Augenschein und beziehen auch das Urteil der Gäste in die Bewertung mit ein. Zu den Kriterien für die Zertifizierung gehört ein allgemein barrierefreier Zugang zu den Beherbergungsbetrieben und touristischen Attraktionen ebenso wie Details in der Ausstattung wie niedrig angebrachte Lichtschalter, breite Türen und gleitsichere Treppen.

Rollstuhl-Urlaub Schweiz, Natur und Kultur

Aktiv im Rollstuhl-Urlaub Schweiz

Wer in der Schweiz Rolli-Urlaub macht, will Natur hautnah erleben. Für aktive Urlauber mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen empfiehlt sich die Engstligenalp am Fuße einer vergletscherten Gebirgskette im Gebiet der Berner Alpen. Hier gibt es einen rund 2,5 Kilometer langen Rundwanderweg, der komplett behindertengerecht angelegt ist. Auch das Berghotel mit Restaurant ist auf Rollstuhlfahrer vorbereitet. Ähnliches gilt für Wanderwege im Schweizer Kanton Uri, beispielsweise im Maderanertal, das als eines der schönsten Seitentäler des Kantons gilt. Hier gibt es rolligerechte Wege für eine schöne Rollstuhlwanderung, unter anderem zum idyllisch gelegenen Golzernsee.

Kultur im Rollstuhl-Urlaub Schweiz

Wer in der Schweiz vor allen Dingen die kulturellen Seiten erleben will, der kann dies in vielen Fällen ebenfalls barrierefrei tun. Ein ebenerdiger Eingang und ein Lift in alle Etagen machen beispielsweise das „Haus für Kunst Uri“ für Rollstuhlfahrer problemlos zugänglich. Gleiches gilt für das Kindermuseum in Bern, genannt „Creaviva“. Hier steht die Kunstvermittlung nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für die erwachsenen Besucher im Vordergrund. Der Zugang zu diesem besonderen Museum ist vollkommen behindertengerecht gestaltet.

Rollstuhl-Urlaub Schweiz, Infos

Dank des Qualitätssiegels zur Barrierefreiheit der Reisefachstellen MIS und der QS können Urlauber rollstuhlgerechte Unterkünfte und barrierefreie Attraktionen sowohl im Bereich Kultur als auch bei Naturerlebnissen finden. Reisen im Rollstuhl bedürfen einer guten Vorbereitung, daher helfen die Kennzeichnungen der zertifizierten Betriebe schon bei der Planung für den Rollstuhl-Urlaub Schweiz.
 

Foto: www.wato.de, Dagobert Wiedamann

Barrierefreies Bauen Schweiz

Barrierefreies Bauen Schweiz

Barrierefreies Bauen Schweiz, Bauvorschriften zur Barrierefreiheit Schweiz. In der Schweiz müssen Neubauten und Umbauten nach Bauvorschriften zur Barrierefreiheit gestaltet werden.

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Rechte im Luftverkehr
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EU-Verordnung 1107/2006 über die Rechte und Pflichten von Fluggästen mit Behinderungen im Luftverkehr. Fluggäste mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen haben bei Flügen Rechte, aber auch Pflichten.

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