Transsibreise ohne Barrieren, im Rollstuhl mit der Transsibirischen Eisenbahn reisen. Gäste mit Mobilitätseinschränkung und Touristen im Rollstuhl können mit der berühmten Transsib reisen. Mit der Transsibirischen Eisenbahn wird Abenteuer, Fernreisen und Kultur in Verbindung gebracht. Rollstuhlfahrer und Reiselustige mit Mobilitätseinschränkung können dieses Abenteuer ebenfalls erleben, zumindest teilweise.
Auf der Etappe Moskau - Baikalsee über Ekaterinburg, Omsk, Blumenfeld und Irkutsk können Rollifahrer mit der Transsibirischen Eisenbahn reisen. Doch wie sieht es mit den Gegebenheiten des Zuges aus? Wir haben beim Reiseveranstalter "Baikal Reisen" in Moskau nachgefragt und einige interessante Infos bekommen:
Rollifahrer werden am Flughafen Domodedovo in Moskau vom Reiseleiter in Empfang genommen und mit einem Kleinbus zunächst in ein barrierefreies Hotel gebracht. Nach einer Stadterkundung geht es weiter zum Bahnhof. Fahrgäste im Rollstuhl kommen mittels einer elektrischen Hubrampe in den Zug. Mit dieser Rampe werden die Gäste auch bei kurzen Stops an verschiedenen Stationen gern auf den Bahnsteig abgesetzt, so dass man das Treiben am Bahnsteig beobachten oder an einigen Ständen verschiedenes kaufen kann.
In den Waggons der Züge gibt es rollstuhlgerechte Abteile. Um einen unkomplizierten Ein- und Ausstieg in und aus dem Zug zu gewährleisten, liegen die entsprechenden Abteile immer an der breiter gebauten Waggontür. Die Abteile haben - im Gegensatz zu den nicht barrierefreien Abteilen - mehr Platz, so dass sich ein Rollstuhlfahrer gut bewegen kann. Sie sind mit zwei Betten und einem Sessel ausgestattet. Die barrierefreie Toilette mit automatischer Tür befindet sich direkt neben dem Abteil. Der Reiseleiter, der Rollifahrer und deren Begleitpersonen betreut, wohnt in einem Abteil des gleichen Waggons. So kann in einem Notfall schnell geholfen werden.
Fahrgäste in der Transsib, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, können die restlichen Waggons des Zuges und das Bordrestaurant, in welchem die Mahlzeiten eingenommen werden, leider nicht besuchen. Die räumlichen Verhältnisse lassen dies nicht zu. Die Verpflegung wird den Gästen daher im Abteil serviert.
In den Städten Ekaterinburg, Omsk, Blumenfeld und Irkutsk hat die Transsib einen längeren Aufenthalt. Die Fahrgäste werden in Hotels untergebracht. Für Rollifahrer wird in barrierefreien Hotels die Zimmerbuchung vorgenommen. Der Transfer vom Bahnhof zum Hotel wird mit rolligerechten Kleinbussen durchgeführt.
Die Transsibreise muss vorab geplant werden, alle Fahrten mit den Zügen und die Aufenthalte. Dies ist notwendig, weil nicht alle Züge über barrierefreie Abteile und eine entsprechende Rampe für den Ein- und Ausstieg sowie eine breitere Waggontür verfügen. Des Weiteren ist nicht jeder Bahnhof auf Gäste im Rollstuhl eingerichtet. Empfehlenswert ist aus Sicht von Baikal-Reisen ein Halt mit Besichtigungen nur in Moskau, Omsk,Novosibirsk und Irkutsk.
Bei einer Rolli-Reise mit der Transsibirischen Eisenbahn ist ein Reiseleiter zwingend erforderlich, da der Ein- und Ausstieg oft nur über einen sogenannten "Medizin-Punkt" möglich ist. Dort wird beispielsweise ein Fahrstuhl in Betrieb genommen, der ansonsten verschlossen bleibt. Ein Halt ist auch nur in Orten möglich, wo es ein "Sozial-Taxi" gibt. Selbige müssen vorab bestellt werden.
In einem Notfall während der Reise mit der Transsibirischen Eisenbahn wird organisiert, dass ein Arzt in der nächsten, auf dem Weg liegenden Station, in den Zug einsteigt. Dabei kann es sich auch um eine Station handeln, an der die Transsib fahrplanmäßig nicht anhalten würde.
Weitere Informationen (das Personal spricht auch deutsch), Buchungsmöglichkeit und Hilfe bei der Planung einer Rolli-Reise mit der Transsibirischen Eisenbahn erhält man bei:
Baikal Reisen
Ulitsa Venevskaja 1
117042 Moskau
Russland
Tel. +7 495 71640 68
Fax +7 495 646 17 61
Email info@baikal-reisen.com
URL www.baikal-reisen.com
Foto: Baikal Reisen, Moskau
Zusatzinformationen
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Rechte im Luftverkehr
Rechte im Luftverkehr, Rechte Behinderter im Luftverkehr nach EU-Verordnung 1107/2006. Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen haben bei Reisen mit dem Flugzeug Rechte, aber auch Pflichten.
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