Eisenbahnverkehr Rechte

Rechte Eisenbahnverkehr Die Deutsche Bahn bietet behinderten und mobilitätseingeschränkten Fahrgästen Hilfsleistungen

Rechte im Eisenbahnverkehr für Menschen mit Behinderungen

In der EU-Verordnung 1371/2007 geht es um die Rechte und Pflichten von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr. Die Verordnung beschäftigt sich mit vielen Themenbereichen, die allgemein interessant sind, also für Fahrgäste mit und ohne Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen. Wir wollen an dieser Stelle vorrangig auf die Rechte und Pflichten von Fahrgästen mit Behinderung und Mobilitätseinschränkung eingehen.

Personennahverkehr barrierefrei

In den letzten Jahren hat sich der Bereich barrierefreier öffentlicher Personennahverkehr in Deutschland gut entwickelt. Gesetzgeberische Vorgaben der EU, des Bundes und der Länder führen dazu, dass immer mehr Niederflurfahrzeuge zum Einsatz kommen und die Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden. Außerdem ermöglichen Bund und Länder die unentgeltliche Beförderung mobilitätseingeschränkter, schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personennahverkehr, indem sie die Kosten von etwa 500 Millionen Euro pro Jahr übernehmen.

Fahrgäste mit Behinderung und Mobilitätseinschränkung, die über einen Schwerbehindertenausweis verfügen und die Anforderungen zur Freifahrtberechtigung erfüllen, können seit September 2011 bundesweit unentgeltlich die Nahverkehrszüge nutzen. Dies gilt auch für schwerkriegsgeschädigte Fahrgäste. Die vorangegangene Regelung über unentgeltliche Fahrten bis 50 km um den Wohnort wurde ersetzt.

Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr

Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen werden bei Eisenbahnbetrieben und in Bahnhöfen beachtet. Rechtliche Vorschriften wie die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), das Fahrgastrechtegesetz und die EU-Verordnung 1371/2007 verpflichten dazu, die Infrastruktur wie auch den Service entsprechend anzupassen. Umbaumaßnahmen an Bahnhöfen und entsprechend gestaltete Fahrzeuge sowie umfangreiche Serviceleistungen ermöglichen auch Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen bequemes Reisen.
Die Eisenbahnunternehmen müssen nach §2 der EBO Pläne zur Umstrukturierung von Bahnanlagen und Fahrzeugen vorlegen, die eine größtmögliche Barrierefreiheit aufweisen. Die Deutsche Bahn hat bereits 2005 schrittweise begonnen, Barrierefreiheit bei Umbauten von Bahnhöfen sowie in Neubauten zu realisieren. Umfangreiche Serviceleistungen für Menschen mit Behinderung und Mobilitätseinschränkung können auf der Webseite der Bahn unter https://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml nachgelesen werden. Bei einigen Serviceleistungen der Deutschen Bahn empfiehlt es sich, selbige per Email, Telefon oder Fax zu reservieren, da die Mitarbeiter nicht ständig anzutreffen sind. Informationen zum Reisen mit der Deutschen Bahn gibt es in der Mobilitätsservice-Zentrale unter folgenden Kontaktdaten:

Telefonnummer: 0180 5 512 512
Faxnummer: 01805 159 357
E-Mail: msz@deutschebahn.com

Die Mitarbeiter in der Zentrale sind täglich von 6 Uhr bis 22 Uhr erreichbar. Wer Serviceleistungen bei der Bahnfahrt in Anspruch nehmen möchte, sollte mindestens 48 Stunden vor der Reise mit dem Mobilitässervice-Zentrum Kontakt aufnehmen um alles Notwendige zu klären.

Rechte und Pflichten von Gästen mit Behinderungen

Neben allgemeinen Rechten und Pflichten für alle Reisenden gibt es Verordnungen speziell zu den Rechten und Pflichten für Reisende mit Behinderung und Mobilitätseinschränkung:

- nichtdiskriminierender Zugang zur Beförderung, auf Fahrkarten und Reservierungen, ohne Aufpreis,
- Infos zu Zugänglichkeit der Eisenbahnverkehrsdienste und Bedingungen für Zugang zu Fahrzeugen,
- Zugänglichkeit zu Zügen und Bahnhofseinrichtungen,
- kostenlose Hilfeleistung in den Zügen und Bahnhöfen, sofern der Fahrgast die Hilfeleistung 48 Stunden vor Fahrtantritt beantragt hat,
- Entschädigung bei Verlust und Beschädigung der Mobilitätshilfen durch das Eisenbahnunternehmen.

Es wird auf jeden Fall empfohlen, die gesamte EU-Verordnung 1371/2007 zu lesen, da auch in anderen Kapiteln Wissenswertes zu Rechten und Pflichten der Fahrgäste mit und ohne Behinderung und Mobilitätseinschränkung zu finden ist. Die ganze Verordnung kann hier nachgelesen werden: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32007R1371:DE:NOT

Hinweis: „Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht.“

Quellen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Europäische Kommission, Vertretung Deutschland

Foto: Markus Lenk für www.wato.de

Zusatzinformationen

Rechte im Luftverkehr
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Rechte behinderter Menschen im Luftverkehr nach EU-Verordnung 1107/2006. Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen haben bei Flugreisen Rechte und Pflichten.
Kraftomnibusverkehr Fahrgastrechte
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Kraftomnibusverkehr Fahrgastrechte, Rechte der Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen im Kraftomnibusverkehr nach EU-Verordnung 181/2011.
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Fahrerlaubnis für Rollifahrer. Mit einem behindertengerecht umgebauten Auto oder Motorrad und einer entsprechenden Fahrerlaubnis kann man als Rollifahrer am Straßenverkehr teilnehmen.

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