Pflegestufen und Assistenz Nicht immer können Angehörige die Assistenz auf Reisen übernehmen

Pflegestufen und Assistenz

Menschen mit Behinderungen können oftmals nur mit Assistenz reisen und nicht immer haben Familienangehörige die Möglichkeit, die betreffende Person zu begleiten oder ihr zu assistieren. Um einen Urlaub so angenehm wie möglich zu verbringen, gibt es Pflegepersonal, das Behinderte auf Reisen begleitet. Entsprechend der Pflegestufe des Reisegastes kann bei speziellen Pflegeunternehmen und Vereinen Assistenz gebucht werden.

Pflegestufen

Die Pflegestufen sind in drei Kategorien eingeteilt:

Pflegestufe I, erhebliche Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe II, Schwerpflegebedürftigkeit
Pflegestufe III, Schwerstpflegebedürftigkeit

Pflegestufe I, erhebliche Pflegebedürftigkeit

wird dann erteilt, wenn mindestens ein Mal am Tag Hilfsbedarf für mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege notwendig wird. Die Grundpflege schließt Körperpflege, Ernährung und Mobilität ein. Hilfe bei hauswirtschaftlicher Versorgung muss wöchentlich mehrfach erforderlich werden. In der Pflegestufe I müssen pro Woche im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten mit Hilfeleistungen zugebracht werden. Von diesen 90 Minuten müssen mindestens 45 Minuten für die Grundpflege aufgewendet werden.

Pflegestufe II, Schwerpflegebedürftigkeit

wird dann erteilt, wenn mindestens drei Mal pro Tag zu verschiedenen Zeiten Hilfebedarf bei der Grundpflege notwendig wird. Mehrfach pro Woche muss Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein. In der Pflegestufe II muss der wöchentliche Zeitaufwand bei einem Tagesdurchschnitt von mindestens drei Stunden liegen, wobei zwei Stunden davon auf die Grundpflege entfallen müssen.

Pflegestufe III, Schwerstpflegebedürftigkeit

wird dann erteilt, wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege rund um die Uhr, also auch nachts, notwendig ist. Hauswirtschaftliche Versorgung muss auch hier erforderlich sein. Bei Pflegestufe III muss der wöchentliche Zeitaufwand im Tagesdurchschnitt fünf Stunden oder mehr betragen, wobei vier Stunden davon auf die Grundpflege entfallen müssen.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

Assistenz

Die Pflegestufen sind ausschlaggebend für die Leistungen, die man von der jeweiligen Pflegekasse im Alltag bekommt. Und sie sind Kriterium für viele Unternehmen und Vereine, die Pflegepersonal für die Assistenz auf Reisen vermitteln. Manches Pflegepersonal betreut Reisegäste mit Pflegestufe I, andere betreuen Reisegäste mit Pflegestufe I und II, und wieder andere betreuen bis zur Pflegestufe III. Die in Deutschland geltenden Pflegestufen gelten jedoch nicht in allen Ländern und Reisezielen dieser Welt.

Grundsätzlich müssen die Begleitpersonen über die Pflegestufe informiert sein. Eine individuelle Beratung ist unerlässlich, da jeder Reisegast, auch aufgrund seiner Behinderung, einen anderen Pflege- und Hilfsbedarf hat. Um einen reibungslosen Ablauf in den Ferien zu gewährleisten, müssen viele Dinge wie beispielsweise Medikamentenversorgung, medizinische Geräte, Bedarf an Hilfsmitteln und mehr berücksichtigt werden. Die qualifizierten Fachkräfte können mit ihren vielseitigen Erfahrungen dabei gern helfen.

Die Begleitservice agieren unterschiedlich. Einige bieten komplette Reisen inklusive Pflegepersonal an, andere stellen lediglich das Personal, so dass der Rest der Reise in Eigenregie gebucht werden muss. Eine weitere Variante, die ebenfalls immer häufiger in Anspruch genommen wird ist die, dass man die Assistenz im Urlaubsort für die Dauer der Ferien verpflichtet. Auch hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die Buchung rechtzeitig vorzunehmen und die Details entsprechend den Vorstellungen eines Urlaubs abzuklären.
 

Foto: www.wato.de, Sabine Wiedamann

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