Barrierefreie Fernbusse Meldestelle

Barrierefreie Fernbusse Meldestelle
Ab 2019 sollen alle Fernbusse barrierefrei ausgestattet sein

Meldestelle für barrierefreie Fernbusse eröffnet. Bereits am 1. Oktober 2014 wurde eine Meldestelle für Fernbusse eröffnet, die Reisenden mit Behinderungen als Anlaufstelle bei Fragen und Anregungen rund um das Thema „Reisen im barrierefreien Fernlinienbus“ dienen soll. Der Betreiber der Meldestelle ist der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK).

Meldestelle für barrierefreie Fernbusse, Zweck

Die offizielle Anlaufstelle für Reisende mit Behinderungen ist seit 1. Oktober 2014 die Meldestelle für barrierefreie Fernbusse. Geleitet wird die Abteilung des BSK von Julia Walter. Körperbehinderte Fahrgäste können montags bis freitags Anregungen abgeben, Fragen stellen und Beratung in Anspruch nehmen. Die Meldestelle soll den Dialog zwischen allen Beteiligten fördern und regeln. Damit sind vor allem Fahrgäste, Busunternehmen, Hersteller von Reisebussen und ebenso Politiker gemeint.

Meldestelle für barrierefreie Fernbusse, Vorgaben

Wie von Ulf Schwarz, Geschäftsstellenleiter beim BSK zu erfahren war, wird ein großes Potenzial in der neuen Abteilung gesehen. So soll in erster Linie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zum Tragen kommen. In Deutschland ist das Personenbeförderungsgesetz für die Barrierefreiheit in Reisebussen maßgebend. So sollen ab 2016 alle Neufahrzeuge über mindestens zwei Rollstuhlplätze verfügen. Ab 2019 gilt die Vorschrift für alle Reisebusse.

Meldestelle für barrierefreie Fernbusse, Aufgaben

Umstritten ist das Thema „Barrierefreiheit in Fernbussen“ dennoch, da in diesem Gesetz keinerlei Vorgaben über beispielsweise behindertengerechte Toiletten in den Fernlinienbussen verankert sind. Bei solchen Grenzfällen sieht sich die Meldestelle als Mediator zwischen den Interessen aller Beteiligten. Überprüfungen der Barrierefreiheit in den Bussen während Testfahrten und die Ahndung von Missständen in nicht barrierefreien Fernbussen werden von der Meldestelle ebenfalls durchgeführt.
Einige der Fernbus-Anbieter lassen ihr Personal auf den Umgang mit körperbehinderten Fahrgästen schulen. Die Fahrgäste sollen auf normalen Sitzen Platz nehmen und der Rollstuhl wird im Gepäckraum verstaut. Andere haben bereits barrierefreie Fernbusse mit Rollstuhlplätzen im Einsatz, so dass der Reisende während der Fahrt im Rolli verbleiben kann. Da das Angebot immer größer und damit unübersichtlicher wird versteht sich die Meldestelle für barrierefreie Fernbusse als Anlaufpunkt bei Fragen der Reisenden.

Öffnungszeiten der Meldestelle für barrierefreie Fernbusse

montags bis donnerstags, jeweils 9 Uhr bis 16 Uhr
freitags 9 Uhr bis 13.30 Uhr
Erreichbar unter:
Telefon 030-8145268-53
oder
Email julia.walter@bsk-ev.org

Quelle: www.fernbusse.de
 

Sabine Wiedamann

Foto: Hans-Jürgen Lenk

Datum: 17.10.2014

Kommentar (2)

Edeltraud Ziegler

(17.10.2014)

Das ist eine wunderbare Idee. Dazu noch eine Frage: warum muss man bis 2019 warten, bis die Einführung generell vorgeschrieben ist? Das sind noch 5 Jahre - eine unendlich lange Zeit für diejenigen, die von dieser Barrierefreiheit abhängen. Gibt es genügend Druck, diesen Termin zu verkürzen? Arbeitet jemand daran und wenn ja, wer?

Maxel MA

(05.01.2015)

Hallo, der meinFernbus bietet das Multimediasystem der Firma FUNTORO- Multimediasysteme (Hersteller Mompir.com)an - eine wirklich tolle Sache - eigentlich!! Auf dem Monitor wird angezeigt, wenn eine Durchsage erfolgt - die Durchsage wird jedoch nicht für Hörgeschädigte Fahrgäste verschriftlicht. Gibt es eine Möglichkeit, meinFernbus zu verpflichten, hier für eine(technisch ja mögliche)Barrierefreiheit zu sorgen? Im Namen aller Hörgeschädigten dankt Maxel MA

Zusatzinformationen

Rechte Eisenbahnverkehr
Eisenbahnverkehr Rechte
Eisenbahnverkehr barrierefrei, Rechte für Fahrgäste mit Behinderungen im Eisenbahnverkehr nach der EU-Verordnung 1371/2007.
Kraftomnibusverkehr Fahrgastrechte
Kraftomnibusverkehr
Kraftomnibusverkehr Fahrgastrechte, Rechte der Fahrgäste mit Behinderungen im Kraftomnibusverkehr nach EU-Verordnung 181/2011.

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