ÖNORM für Barrierefreiheit

ÖNORM für Barrierefreiheit in Österreich Durch die ÖNORM B für Barrierefreiheit in Österreich können Menschen mit Behinderung immer öfter allein mobil sein

Die im Jahr 2011 überarbeitete ÖNORM B betrifft alle Planungsgrundsätze für das Barrierefreie Bauwesen und ist in verschiedene Abschnitte unterteilt. Die Bauordnungen der einzelnen Österreichischen Bundesländer sind zum Teil stark unterschiedlich und so werden die Normen auch verschieden intensiv berücksichtigt. Das Amt der Landesregierung sowie die zuständigen Behörden und Beratungsstellen geben hierzu genaue Auskunft.

Bei der ÖNORM berücksichtigte Barrieren

Menschen mit Behinderungen brauchen auch im öffentlichen Raum mehr Platz. Um diesem Platzbedarf gerecht zu werden, sollen Bedienungsvorrichtungen wie Schalter, Toilettenspülungen, Briefschlitze, Geldautomaten und vieles mehr sehr einfach zu erreichen sein. Eine Höhe von idealer Weise rund 85 Zentimeter sollte eingehalten werden und hierbei ist der seitliche Abstand von einem halben Meter zur Wand wichtig. Wichtig sind natürlich auch akustische und taktile Unterstützungen beim Bedienen. Auch die Bewegungsfläche sollte mindestens 1,50 Meter mal 1,50 groß sein, damit man sich im Rollstuhl ungehindert bewegen kann. Um jedem Menschen möglichst individuell gerecht zu werden stellen die Grundlagen der ÖNORM die Mindestanforderungen dar.

Die ÖNORM B 1600 bis B 1610

Die Planungsgrundsätze für das barrierefreie Bauen sind der Inhalt der ÖNORM B 1600. Sie soll regeln, wie Gehsteige, Rampen und Eingangsbereiche sowie Türen zu gestalten sind, damit alle Menschen sie gleichberechtigt nutzen können. Zusätzlich zu dieser Basisnorm können die ÖNORMEN B 1601 bis B 1603 verwendet werden, Diese beinhalten die „Planungsgrundsätze bezüglich spezieller Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen“ , das Thema der „Barrierefreien Schul- und Ausbildungsstätten und Begleiteinrichtungen“ sowie die „Planungsgrundlagen für barrierefreie Tourismuseinrichtungen“. Zusammen mit der B 1600 können somit viele Bereiche des täglichen Lebens zunehmend barrierefrei gestaltet werden. Die ÖNORM 1610 wurde am 1. Februar 2008 veröffentlicht. Sie befasst sich inhaltlich mit dem Thema „Barrierefreie Gebäude und Anlagen- Anforderungen für die Beurteilung der Barrierefreiheit". Sie wurde auf den Planungsgrundlagen der B1600 erstellt, um eine freiwillige Zertifizierung der Barrierefreiheit von Gebäuden zu ermöglichen.

Umsetzung der Norm

Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt beispielhaft, wie ernst die Umsetzung des barrierefreien Bauens in Österreich genommen wird: Ein Bäckereibetrieb baute seine Geschäftsräume um und legte dabei eine Stufe im Eingangsbereich an. Ein Rollstuhlfahrer wies den Bäckereibesitzer auf dieses gesetzeswidrige Bauelement hin und wurde geflissentlich überhört. Es kam zur Anzeige und der Bäckereibesitzer musste nicht nur die Stufe entfernen, sondern auch ein Bußgeld bezahlen. Seit 2006 dürfen keine Umbauten mehr mit dem Einsatz von Barrieren umgesetzt werden. Es sollen dadurch nach und nach alle Gebäude für jeden Menschen zugänglich gemacht werden.

Foto: www.wato.de, Sabine Wiedamann

News

Bundeslehrgang Barrierefreies Budo
„Barrierefreies Budo“, der Bundeslehrgang geht in die 12. Runde. Am 12. und 13. September 2015 öffnet die Karateschule Nippon in Bremerhaven die Pforten und lädt Menschen mit Behinderungen zum Selbstverteidigungskurs ein.
Barrierefreies Estland Pressereise
Sabine Wiedamann, Redakteurin von wato.de, wird an der Pressereise Unentdeckte Perlen des barrierefreien Estland teilnehmen.
Barrierefreiheit, Zertifizierungen am Hochdahler Markt
Erste Zertifizierungen auf Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer in Geschäften und bei Dienstleistern am Hochdahler Markt wurden von wato durchgeführt.