Gesetze zur Barrierefreiheit Norwegen

Barrierefreiheit Gesetze Norwegen In Norwegen gibt es fast überall barrierefreie Zugänge für Rollifahrer

Barrierefreiheit in Norwegen

Norwegen hat das Thema Barrierefreiheit bereits vor über zehn Jahren politisch aufgegriffen und in der Legislative verankert. Das norwegische Baugesetz definiert in §77 die Verpflichtung zum barrierefreien Bauen und die Anforderungen an die Nutzbarkeit von Gebäuden. Die Anforderungen an die Zugänglichkeit werden im Abschnitt 21.10 der Verfügung behandelt. Das Reglement über die Anforderungen für Bauleistungen und Produkte für Bauleistungen (norwegisch: TEK) definiert im Detail.

Überwachung der Umsetzung

Das Ministerium für Umwelt und das Ministerium für lokale Selbstverwaltung überwachen gemeinsam die Durchführung und Umsetzung der Gesetze zum Thema Barrierefreiheit. So wurde Ende 1999 ein Rundschreiben (T-5/99E) verfasst, das bis ins Detail die Umsetzung der Baubestimmungen behandelt: www.regjeringen.no/en/dep/md/Documents-and-publications/Circulars/1999/T-599E-Accessibility-for-all.html (in englischer Sprache). Dieses Schreiben ging an Ministerien, Organisationen, Planer und Gestalter von Bauprojekten und Verantwortliche für den öffentlichen Raum. Die Ministerien halten alle Kommunen und Gemeinden an, alle Möglichkeiten zum barrierefreien Bauen und Gestalten auszuschöpfen. Es geht hierbei besonders um Gebäude, Außenanlagen und den Straßenverkehr. Die Kommunen sollen demnach das Ziel der verbesserten Zugänglichkeit fördern, indem sie das Schreiben als Richtlinie und als Qualitätssicherung ansehen. „Die Nutzung von Land, Grundstücken und den Gebäuden darauf soll den größtmöglichen Nutzen für den einzelnen und die Gemeinschaft beinhalten“ beschreibt das norwegische Planungs- und Baugesetz. Die beiden Ministerien legen größten Wert auf die Umsetzung der Barrierefreiheit sowie Inklusion und betonen die Wichtigkeit sozialer Verantwortung. Neben den beiden genannten Ministerien setzen sich das Umweltministerium und das Ministerium für Gesundheit und Soziales für das Thema Barrierefreiheit in Norwegen ein.

Verantwortung vom kleinsten Kreis aus

Die gesetzliche Regelung bestimmt in Norwegen zwar, wie mit dem Thema Barrierefreiheit genau umgegangen werden soll, aber die Verantwortung der Umsetzung beginnt bereits im kleinsten Kreis wie in den Kommunen und Gemeinden. Die Landkreise haben auf der regionalen Ebene hierbei die Verantwortung für die Umsetzung. Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeinden und anderer regionaler Zuständiger sind genau festgelegt. Erholungsgebiete, öffentlicher Nahverkehr und öffentliche Gebäude, der Straßenverkehr, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen sowie Sehenswürdigkeiten sollen in Norwegen weiterhin barrierefrei gestaltet werden. Das über zehn Jahre alte Rundschreiben hat den Grundstein für die Vergabe der Verantwortlichkeit festgelegt und wird bis heute umgesetzt. Norwegen denkt barrierefrei und baut barrierefrei. Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Behinderungen finden in Norwegen, wie auch in anderen skandinavischen Ländern, Freundlichkeit und umfassende Akzeptanz.

Foto: Borman für www.wato.de

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