Zielvereinbarung Ergänzung Die Zielvereinbarung nach §5 BGG zur Darstellung der Barrierefreiheit wurde um die Informationskategorie A-i erweitert

Zielvereinbarung Ergänzung

Die "Zielvereinbarung nach §5 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zur Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie" wurde von den Unternehmens- und Behindertenverbänden weiterentwickelt. Die neue Kategorie "A-i" zeigt an, dass Hotels und Restaurants zwar auf bestimmte Bedürfnisse von Menschen mit Gehbehinderung eingestellt sind, jedoch nicht alle der strengen Kriterien der Zielvereinbarung erfüllen. Das "i" in Kategorie A-i steht für "Information".

Ergänzung der Zielvereinbarung

vom 12. März 2005 zu Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland durch Vereinbarung vom 01. Juli 2010 zur Einführung einer Informationskategorie A-i

1. Vorbemerkung

Die Zielvereinbarungspartner halten am Instrument der Zielvereinbarung mit dem Ziel einer bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von barrierefreien Hotels und Restaurants fest.

Fünf Jahre Erfahrung mit der Zielvereinbarung haben gezeigt, dass ein Bedarf nach Nutzung und Darstellung eines in Teilen barrierefreien gastgewerblichen Angebots besteht, das für Gäste mit Mobilitätseinschränkungen nutzbar ist, ohne jedoch die Standards der Zielvereinbarung in Gänze zu erfüllen. Diesen Bedarf greift die vorliegende Weiterentwicklung der Zielvereinbarung auf.

Die Zielvereinbarungspartner verbinden mit dieser ersten Weiterentwicklung die Hoffnung, das Thema Barrierefreiheit für eine größere Zahl von gastgewerblichen Unternehmen, touristischen Städten und Regionen und touristischen Branchen attraktiv und zugänglich zu machen. Gleichzeitig muss aber der für den Nutzer elementare Aspekt der Transparenz und Verlässlichkeit von Kennzeichnungen gewahrt werden. Tendenzen zu einer Vielfalt von Piktogrammen und „Zertifizierungen“ ohne definierte Standards erfüllen die Zielvereinbarungspartner mit Sorge. Maßnahmen, das weiter bestehende System der Selbstüberprüfung durch Fremdüberprüfungen zu ergänzen (wie im Rahmen der Deutschen Hotelklassifizierungen oder durch die Tourismusmarketinggesellschaften in Baden-Württemberg und Brandenburg) begrüßen die Zielvereinbarungspartner daher ausdrücklich.

2. Ergänzung der Standards durch eine Informations-Kategorie A-i

Für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, die den Standard der Kategorie A der Zielvereinbarung (gehbehinderte Menschen, die zeitweise auch auf einen nicht-motorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können) nicht voll erfüllen, aber dennoch ein qualifiziertes barrierefreies Angebot bereit halten, werden eine Kategorie sowie ein entsprechendes Piktogramm A-i geschaffen. Das „i“ steht dabei für „Information“.

3. Basisanforderungen der Informationskategorie A-i

1. Alle für die Nutzung durch Gäste erforderlichen Zugänge zum und im Gebäude sind über maximal eine Stufe zu erreichen.

2. Alle für die Nutzung durch Gäste erforderlichen Durchgänge und Engstellen haben eine Mindestbreite von 70 cm.

Andere Anforderungen an Maße und Ausstattungsmerkmale der Zielvereinbarung vom 12. März 2005 müssen nicht erfüllt sein.

Alle Abweichungen von den in dieser Zielvereinbarung sowie der dazu erarbeiteten Checkliste aufgeführten Standards müssen dokumentiert werden und an für den Nutzer gut zugänglicher Stelle dargestellt sein.

Verantwortlich für die Darstellung der Abweichungen und deren Zugänglichkeit ist der Verwender des Piktogramms. Ort sowie Art und Weise der Darstellung sind freigestellt. Eine barrierefreie, gut auffindbare Darstellung im Internet wird empfohlen.

4. Übertragung auf andere touristische Angebote

Die Standards der Zielvereinbarung wie auch die Informationskategorie A-i gelten nur für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe. Im Interesse einer einheitlichen Darstellung barrierefreier touristischer Angebote räumen jedoch die Zielvereinbarungspartner touristischen Vermarktern nach Rücksprache das Recht ein, im Rahmen der Zielvereinbarung und dieser Ergänzung die Piktogramme zu nutzen.

Die Zielvereinbarungspartner weisen ausdrücklich darauf hin, dass die für das Gastgewerbe definierten Standards den Anforderungen der Nutzer an andere touristische Angebote (wie Ferienwohnungen oder Campingplätze) naturgemäß nicht voll entsprechen können. Weiter ist das Kriterium der Übertragbarkeit bei bloßen Service- oder Hilfeleistungen (z.B. Führungen) nicht erfüllt.

Auf das Urheberrecht des Matthaes Verlags, Stuttgart, an den Piktogrammen sowie auf die rechtlichen Konsequenzen einer unberechtigten Nutzung der Piktogramme wird ausdrücklich hingewiesen.

5. Entwicklung weiterer i-Kategorien

Die Zielvereinbarungspartner sind sich darüber einig, dass zeitnah weitere Informationskategorien B-i, C-i und D-i mit entsprechenden Basisanforderungen verabschiedet werden sollen und haben die Gespräche darüber bereits aufgenommen. Eine Verabschiedung ist unmittelbar nach Inkrafttreten der geplanten DIN 18040 im Laufe des Jahres 2010 geplant. (Anmerkung der Redaktion: Die Norm DIN 18040-1 ist 2010 und die Norm DIN 18040-2 in 2011 in Kraft getreten.)

Berlin, 01. Juli 2010

Ernst Fischer
Präsident Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.

Ulrike Mascher
Präsidentin Sozialverband VdK Deutschland e.V.
(DEHOGA Bundesverband)

Fritz G. Dreesen
Vorsitzender Hotelverband Deutschland e.V. (IHA)

Friedel Rinn
Vorsitzender Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE)

Renate Reymann
Präsidentin Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

Rudolf Sailer
Präsident Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.

Dr. Sigrid Arnade
Geschäftsführerin Interessengemeinschaft
Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V. (ISL)

 

Quelle: DEHOGA Bundesverband

Foto: www.wato.de

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