Piktogramm D

Piktogramm D Piktogramm D für Gehörlose und Schwerhörige

Das Piktogramm D steht für:

Gehörlose und schwerhörige Gäste

Mindeststandards für Piktogramm D

Rezeption

(1) Die Rezeption ist mit einer induktiven Höranlage für schwerhörige Menschen ausgestattet. Ist einer der Gäste eines Doppelzimmers gehörlos oder schwerhörig, sollte grundsätzlich ein zweiter Zimmerschlüssel/eine zweite Zimmerkarte ausgehändigt werden. Dies gilt auf Wunsch auch für Einzelzimmer (damit Gehörlose und Schwerhörige diese/n zur Sicherheit einer Person ihres Vertrauens überlassen können.

Optische Wahrnehmbarkeit

(2) Die wesentlichen Informationen für Gäste sind optisch wahrnehmbar.

Aufzug

(3) Wird das Absenden eines Notrufs durch Betätigung des Notruftasters im Aufzug von einem Empfänger akustisch bestätigt (z.B. mittels einer Gegensprechanlage), muss auch eine optische Bestätigung erfolgen.

Blinksignale

(4) In Zimmern, die für gehörlose und schwerhörige Gäste nutzbar sein sollen, sind das Telefonklingeln und Türklopfen bzw. -klingeln durch Blinksignale deutlich und eindeutig wahrnehmbar.

Alarm

(5) Soweit der Beherbergungsbetrieb über einen akustisch wahrnehmbaren Alarm verfügt, wird der Alarm in diesen Zimmern ebenfalls optisch signalisiert. Das entsprechende Blinksignal für den Alarm ist dann zusätzlich auch im Bad des Gastes wahrnehmbar.

Faxgerät

(6) Zimmer, die für gehörlose und schwerhörige Gäste nutzbar sein sollen, verfügen über ein Faxgerät, wodurch auch eine zeitnahe Kommunikation mit der Rezeption ermöglicht wird.

Freie Steckdose

(7) In Zimmern, die für gehörlose und schwerhörige Gäste nutzbar sein sollen, ist mindestens eine freie Steckdose vorhanden. Soweit nicht ohnehin mehrere freie Steckdosen – davon mindestens eine in der Nähe eines jeden Bettes – vorhanden sind, soll gehörlosen und schwerhörigen Gästen auf Wunsch eine Mehrfachsteckdosenleiste und eine Verlängerungsschnur zur Verfügung gestellt werden.

Fernsehgerät mit Videotext-Dekoder

(8) Zimmer, die für gehörlose und schwerhörige Gäste nutzbar sein sollen, verfügen über ein Fernsehgerät mit einem Videotext-Decoder. Darüber hinaus kann schwerhörigen Gästen zur Tonübertragung beim Fernsehen eine drahtlose Übertragungsanlage mit regelbarem Kopfhörer und Anschlussmöglichkeit für individuelles Zubehör zur Verfügung gestellt werden.

Zimmeranzahl

(9) Mindestens ein Zweibett- oder Doppelzimmer entspricht den vorstehenden Kriterien.

Gastronomie

(10) In Gastronomiebetrieben gelten für die optische Wahrnehmbarkeit wesentlicher Informationen und für Aufzüge die Anforderungen der Punkte (2) und (3) entsprechend.

Tische

Mindestens ein Tisch mit mindestens vier Plätzen verfügt über eine helle und blendfreie Beleuchtung, die den gegenseitigen Blickkontakt nicht behindert. In diesem Bereich müssen Geräuscheinwirkungen von außen, aus dem übrigen Restaurantbereich und aus der Küche möglichst gering sein. Es erfolgt hier keine direkte elektroakustische Beschallung, oder die Lautsprecher in unmittelbarer Nähe sind separat regel- bzw. abschaltbar. Gehörlose und schwerhörige Gäste, die die entsprechend eingerichtete Gastronomie nutzen möchten, sollen die Möglichkeit haben, ihren Tisch auch anders als telefonisch (z.B. per Fax oder E-Mail) zu reservieren.

Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V., DEHOGA

Foto: Copyright Deutscher Hotelführer, des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA), www.hotelguide.de

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