Deutschland barrierefrei In Deutschland wird viel für Barrierefreiheit getan

Deutschland barrierefrei

Die Grundlage zur Gewährleistung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum bildet für Deutschland die DIN-Norm DIN 18040, welche in ihren beiden Teilen seit 2011 die Norm DIN 18024/25 ersetzt. DIN-Normen sind an sich erst einmal nicht rechtsverbindlich, außer sie werden in Gesetze eingeführt oder per Verordnung reglementiert. Die Umsetzung der DIN-Norm 18040 schafft Barrierefreiheit, die Menschen mit Behinderungen, vor allem Rollstuhlfahrern, größeren Bewegungsfreiraum ermöglichen.

Deutschland barrierefrei, Öffentlicher Raum barrierefrei

Barrierefreiheit ist für viele Menschen wichtig, sie ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen eine Grundlage, um sich frei in der Öffentlichkeit zu bewegen. Ältere Menschen, Menschen mit zeitlich begrenzten Verletzungen oder Behinderungen sowie auch Personen im Rollstuhl und mit Kinderwagen profitieren von einem barrierefreien öffentlichen Raum. Die Freizeitgestaltungen, Behördengänge, die Berufsausübung, der Schulweg, Einkäufe oder Arztbesuche sollen für alle Menschen gleichermaßen ohne Schwierigkeiten erledigt werden können. Um dies zu gewährleisten gibt es in Deutschland die DIN-Normen 18040-1 bis E DIN 18040-3. Diese Normen geben Hinweise und Richtlinien zur Umsetzung behindertegerechter Bauten und Anlagen in der Öffentlichkeit. Teilweise werden diese Normen in jedem Bundesland anders umgesetzt. Die Normen sind die Grundlage für einen behindertengerechten Öffentlichkeitsraum.

Die DIN-Normen 18040-1 bis E DIN 18040-3

DIN-Norm 18040-1

Die DIN 18040-1 befasst sich mit dem Thema der öffentlich zugänglichen Gebäude und ist eine neue, überarbeitete Version der DIN 18024-2:1996-11. Sie behandelt Themen wie Rampen, Treppen, Aufzüge, Türen, Sanitärräume und Bewegungsflächen. Es geht hierbei auch um Veranstaltungsräume und Sportstätten. Wichtig zu wissen ist bei dieser DIN-Norm, dass die Einführung in die technischen Baubestimmungen in jedem deutschen Bundesland anders vorgenommen werden kann. Sie gilt also nicht deutschlandweit einheitlich.

DIN-Norm 18040-2

Die DIN 18040-2 beinhaltet Informationen und Richtlinien zum Wohnungsbau. Auch hier gilt es, die unterschiedliche Umsetzung in den einzelnen Bundesländern zu beachten. Sie trat an die Stelle der DIN 18025-1 und 2. Um die Thematik der Straßen, Plätze und Wege sowie die öffentlichen Verkehrsanlagen geht es in der DIN 18024-1. Der Geltungsbereich dieser DIN-Norm erstreckt sich bis zu öffentlichen Grünanlagen und deren barrierefreier Gestaltung. Die DIN 18024-2 regelt die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Arbeitsstätten. Diese DIN-Norm wird eventuell im Jahr 2012 als eingeführte technische Baubestimmung durch die DIN 18040-1 ersetzt. Vorschriften und Empfehlungen der DIN 18025 werden in der DIN 18025 gegenübergestellt.

E DIN-Norm 18040-3

Für den öffentlichen Verkehrsraum ist die E DIN 18040-3 zuständig. Sie vermittelt die Grundregeln zu Maßen für benötigte Verkehrsräume. In dieser DIN-Norm geht es ebenfalls um Grundanforderungen zur Orientierung sowie zur Information wie zum Beispiel durch das Zwei-Sinne-Prinzip, die Anforderungen an Oberflächen, Mobiliar im Außenraum oder Wegeketten.

Zur Einsicht in die DIN-Normen führt die Seite www.nullbarriere.de/din18040-1.htm

Deutschland barrierefrei - Rollstuhl und Tourismus

Um in Deutschland den Tourismus noch attraktiver zu gestalten wird in vielen Regionen Barrierefreiheit aktiv umgesetzt. Immer mehr Städte, Kultur- und Tourismusverbände sowie Behörden setzen sich mit dem Thema Rollstuhl und Tourismus auseinander. Barrieren werden beseitigt, Kultur- und Naturerlebnisse rollstuhlgerecht gestaltet und Gebäude behindertengerecht angepasst. In ländlichen Regionen ist es oft noch schwierig einen behindertengerechten Rolli-Urlaub zu planen, da beispielsweise öffentliche Behindertentoiletten oder ausreichend Behindertenparkplätze fehlen können. Doch zeichnet sich auch hier ein Wandel ab.

Foto: www.wato.de, Sabine Wiedamann

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Zusatzinformationen

Sexualbegleitung
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Persönliches Budget zur Teilhabe für Behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen. Das Persönliche Budget wird in Form von Geld oder Gutscheinen ausbezahlt.

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Bundeslehrgang Barrierefreies Budo
„Barrierefreies Budo“, der Bundeslehrgang geht in die 12. Runde. Am 12. und 13. September 2015 öffnet die Karateschule Nippon in Bremerhaven die Pforten und lädt Menschen mit Behinderungen zum Selbstverteidigungskurs ein.
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Erste Zertifizierungen auf Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer in Geschäften und bei Dienstleistern am Hochdahler Markt wurden von wato durchgeführt.