Behindertenrechte Luxemburg

Behindertenrechte Luxemburg In Luxemburg unterwegs mit Rolli und E-Rolli

Barrierefreiheit in Luxemburg

Die gesetzlich verankerte Regelung, öffentliche Gebäude nur unter der Bedingung absoluter Zugänglichkeit errichten oder verändern zu dürfen, entstand im März 2001.

Seit über zehn Jahren befasst sich Luxemburg also mit dem Thema der Barrierefreiheit aktiv und praktisch. Besucher des Großherzogtums erfahren dieses Mitdenken überall.

Der kleine westeuropäische Staat ist eines der guten Beispiele in Europa, wenn es um die Umsetzung der Barrierefreiheit geht.

 

Barrierefrei unterwegs in Luxemburg

In Luxemburg ist durch den Plan zur Umsetzung von Behindertenrechten aus dem Jahre 2001 viel passiert. Man kann sich gut mit dem Rollstuhl durch das Großherzogtum bewegen. Wer mit dem Rollstuhl durch Luxemburg möchte, kann unter der Nummer 8002 3300 einen speziellen Transportbus erreichen. Dieser lässt sich mindestens ein bis zwei Tage vor Fahrtantritt reservieren und ist für fünf Euro pro Fahrt benutzbar. Der Novabus verkehrt als Taxi-Bus zwischen 7 und 22 Uhr an Wochentage und zwischen 7 Uhr und Mitternacht am Wochenende. Informationen zum Novabus: www.novabus.lu (Informationen in französischer Sprache). Um das Nachtleben genießen zu können, steht Le Night Rider zur Verfügung. Dieser Bus fährt am Wochenende zwischen 18 und 5 Uhr und ist auch für Rollstühle zugänglich.

Der 5-Jahre-Aktionsplan

Im März 2012 hat das Luxemburgische Ministerium für Familie und Integration zusammen mit Menschen, die von Behinderungen betroffen sind, einen Aktionsplan ausgearbeitet. Er soll die direkte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Öffentlichkeit präsentieren. Hierbei war es der Ministerin Marie-Josée Jacobs wichtig, geistige Barrieren abzubauen, damit ein barrierefreies Denken einsetzen kann. Die gesamte Gesellschaft muss als Einheit agieren und umdenken, damit behinderten Menschen ein gleichberechtigtes Zusammenleben ermöglicht werden kann.

Nach einem zunächst ausgearbeiteten Rahmenplan soll mittelfristig gehandelt werden. Die konkreten Maßnahmen wurden von der Regierung beschlossen. Es geht hierbei vor allem auch um eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des Gesetzes aus dem Jahr 2001, das sich mit der Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude befasst. Der Aktionsplan stellt also auch eine Erneuerung und Verbesserung dar.

Weiterhin betrifft der neue Plan die Barrierefreiheit beim öffentlichen Transport und damit verbundener Infrastrukturen und den Aufbau eines Kompetenzzentrums für die Leichte Sprache sowie eine Reform des Vormundschaftsgesetzes.

Verschiedene Handlungsbereiche der UN-Behindertenrechtskonvention wurden in der ersten Phase seit 2001 nicht aufgegriffen und sollen nun bis 2017 nachgeholt werden. Leider entspricht das öffentliche Leben noch nicht den Vorstellungen und Wünschen der behinderten Menschen, auch wenn Luxemburg viele Teile des ersten Beschlusses umgesetzt hat. Allerdings soll nahtlos an den 5-Jahres-Aktionsplan ein weiterer Aktionsplan anschließen um die lückenlose Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten. Menschen mit Behinderungen sollen in Luxemburg zukünftig von Gleichberechtigung profitieren können und den 5-Jahre-Aktionsplan als ein für sie verlässliches Mittel kennenlernen.

Foto: www.wato.de, Sabine Wiedamann

News

Bundeslehrgang Barrierefreies Budo
„Barrierefreies Budo“, der Bundeslehrgang geht in die 12. Runde. Am 12. und 13. September 2015 öffnet die Karateschule Nippon in Bremerhaven die Pforten und lädt Menschen mit Behinderungen zum Selbstverteidigungskurs ein.
Barrierefreies Estland Pressereise
Sabine Wiedamann, Redakteurin von wato.de, wird an der Pressereise Unentdeckte Perlen des barrierefreien Estland teilnehmen.
Barrierefreiheit, Zertifizierungen am Hochdahler Markt
Erste Zertifizierungen auf Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer in Geschäften und bei Dienstleistern am Hochdahler Markt wurden von wato durchgeführt.