Fahrerlaubnis für Rollifahrer Behindertengerecht umgebautes Motorrad, von Rollifahrern nutzbar

Fahrerlaubnis für Rollifahrer

Führerschein für Menschen mit Behinderungen

Fahrerlaubnis für Rollifahrer, Führerschein für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderungen. Nach einem Unfall verändern sich die Perspektiven oftmals grundlegend: Menschen sind auf den Rollstuhl angewiesen, können sich nicht mehr richtig bewegen und sind an mancher Stelle mit dieser neuen Situation vollkommen überfordert.

Führerschein und umgerüstete Fahrzeuge für Rollifahrer

Auto fahren? Motorrad fahren? Nicht mehr dran zu denken, glauben viele Betroffene. Gerade wer gern und viel auf Reisen ist, möchte vielleicht einige Reiseziele im eigenen Auto anfahren, um individuell und unabhängig handeln zu können. Motorradfahrer lieben kurvenreiche Strecken in den Bergen, die Touren bieten Abwechslung vom Alltagstrott.

Das alles soll nicht mehr erlebbar sein? Weit gefehlt! Es geht nämlich, in vielen Fällen zumindest. Zwar sind einige Dinge zu beachten und zu erledigen, doch steht mit einem, auf die entsprechenden Bedürfnisse umgerüsteten, Fahrzeug einer Tour oft nichts im Weg. Auch als Rollstuhlfahrer kann man größtenteils weiterhin aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

Auskunft zur Fahrerlaubnis für Rollstuhlfahrer

Wir aus der Redaktion haben bei der Fahrerlaubnisbehörde in Mettmann, NRW, nachgefragt. Unsere Frage lautete:

Ein Mensch muss nach einem Unfall mit Querschnittslähmung leben. Den Führerschein für Pkw und/oder Motorrad hat er bereits Jahre vor dem Unfall erworben. Er entscheidet sich, mit einem behindertengerecht umgebauten Auto weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen zu wollen.
- Welche Vorschriften sind zu beachten?
- Muss der Fahrer den Führerschein neu machen?
- Wo kann man nachlesen, was ein Verkehrsteilnehmer unternehmen muss, wenn er mit dieser Situation konfrontiert ist?
- Gibt es eine spezielle Führerscheinklasse, die aufgrund der Behinderung im Führerschein eingetragen wird?

Die freundlichen Mitarbeiter vom Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann haben uns folgende Auskunft gegeben:

"Grundsätzlich sollte sich der Betroffene zunächst an die für ihn zuständige Führerscheinstelle wenden. Hier wird dann nach Maßgabe der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geprüft, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, damit der Betroffene weiterhin ein Kraftfahrzeug führen kann. Hierzu sind in der Regel verkehrsmedizinische Gutachten erforderlich, die im Rahmen eines solchen Eignungsüberprüfungsverfahrens von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. Nach Auswertung eines solchen verkehrsmedizinischen Gutachtens kann gesagt werden, ob dem Betroffenen die Fahrerlaubnis weiterhin belassen werden kann und ob ggf. ein Umtausch zur Eintragung von Auflagen in den Führerschein erforderlich ist. Eine spezielle Führerscheinklasse aufgrund der Behinderung gibt es allerdings nicht.

Eine erneute Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung ist in der Regel nicht notwendig. Allerdings muss nach Durchführung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung grundsätzlich eine praktische Fahrprobe beim TÜV durchgeführt werden, um Auflagen seitens des TÜVs festzustellen. Auch eine solche Fahrprobe würde von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden."

Kraftfahrzeughilfe

Verkehrsmedizinisches Gutachten (Kosten liegen bei mindestens 300 Euro), Anschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges, Einbau einer behindertenbedingten Zusatzausstattung in ein vorhandenes Fahrzeug und vieles mehr sind zu berücksichtigen - und stellen teilweise einen erheblichen Kostenfaktor dar. Beim VdK können Betroffene nachlesen und -fragen, was unter der sogenannten "Kraftfahrzeughilfe" zu verstehen ist und ob diese für den Einzelnen zum Tragen kommt. Hier der Link zur Kraftfahrzeughilfe auf der Webseite des VdK: https://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=rp13038

Fahrzeugumbau

Wer sein Kraftfahrzeug behindertengerecht umbauen lassen muss, um weiterhin aktiv am Straßenverkehr teilnehmen zu können, dem empfehlen wir die Firma "Költgen GmbH Behindertengerechter Fahrzeugumbau" in Krefeld. Wilhelm Költgen und sein Team sind auf Fahrzeugumbauten dieser Art spezialisiert.

Als Rollifahrer muss man also nicht automatisch auf den Fahrspaß mit Auto und Motorrad verzichten. In vielen Fällen kann man mit Rollstuhl und eigenem Kraftfahrzeug auch weiterhin fremde Länder bereisen oder einfach nur die alltäglichen Dinge erledigen.

Stand August 2012

Foto: www.wato.de, Sabine Wiedamann

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