Erfurter Erklärung

Erfurter Erklärung Von Barrierefreiheit profitieren Alle

Erfurter Erklärung Hintergrund

Am 24. April 2012 haben die Behindertenbeauftragten der Länder in Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe, in Erfurt eine Erklärung verfasst. In der Erfurter Erklärung haben sich die Versammlungsmitglieder auf Artikel 30 der Konvention zu den Rechten für Menschen mit Behinderungen bezogen, der die Teilhabe am kulturellen Leben, Freizeit, Erholung und Sport beeinträchtigter Menschen sichern soll. Tourismusdienste und -stätten sind von dieser Erklärung hauptsächlich betroffen.

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wird mit einer steigenden Nachfrage nach barrierefreien Tourismusdiensten und -stätten erwartet. Momentan wird das wirtschaftliche Potential des barrierefreien Tourismus aufgrund mehrerer Studien mit fünf Milliarden Nettoumsatz angegeben, was wiederum eine Erschaffung von etwa 90.000 Arbeitsplätzen im Tourismussektor in Vollzeit bedeuten würde. Neben barrierefreien Tourismusdiensten und -stätten soll auch die Zugänglichkeit von Dienstleistungen und Produkten für den täglichen Gebrauch gesichert werden.

Inhalt der Erfurter Erklärung

Privatwirtschaftliche Tourismusbetriebe (Hotels und Gaststätten, Verkehrsunternehmen, Stiftungen, öffentlich-rechtliche Anstalten, Kirchen, Kommunen und Tourismusorganisationen werden aufgefordert, unter Mitwirkung von Interessensverbänden und -vertretungen von Menschen mit Behinderungen

1. regionale Netzwerke zur Verbesserung der Barrierefreiheit der Servicekette im Tourismus zu gründen und

2. barrrierefreie Einrichtungen und Dienstleistungen nach standardisiertem Verfahren (Zielvereinbarungen, Kooperatonsvereinbarungen, Checklisten etc.) zu verbessern. Dazu zählen:

-- Informationen und Dienstleistungen
-- Beherbergungsbetriebe
-- touristische Einrichtungen wie Gebäude, Sportplätze, Freizeit- und Gartenanlagen, Parks und naturbelassene Grünanlagen
-- öffentlich zugängliche Gebäude in denen Dienstleistungen von Verwaltungen, der Gesundheitsversorgung oder der Wirtschaft erbracht oder Waren für den täglichen Gebrauch angeboten werden.
-- Verkehrs-Infrastruktur zur besseren Erreichbarkeit der Infrastruktur im Tourismus

Erfurter Erklärung, Forderungen an die Landesregierungen

Aufforderung an die Landesregierungen unter Mitwirkung von Interessensverbänden von Menschen mit Behinderungen:

1. Konzept des barrierefreien Tourismus als Querschnittsthema der Tourismuspolitik in der jeweiligen Landestourismuskonzeption verankern

2. Koordinierungsstelle für barrierefreien Tourismus ansiedeln. Selbige soll mit regionalen und überregionalen Netzwerken, Fortbildung, und Angebotsprüfung die Entwicklung des barrierefreien Tourismus unterstützen und die Vermarktung übernehmen.

3. Grundlagen für die Vernetzung und Zusammenführung der Themenstellungen in Bezug auf Barrierefreiheit auf Landesebene schaffen. Dazu zählen die Faktoren Bauen, Mobilität, Information und Kommunikation

4. Vernetzung über die Koordinierungsstellen bei länderübergreifenden Projekten und Themen und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Barrierefreiheit unter Anwendung einheitlicher Kriterien

5. Verknüpfung von Barrierefreiheit und Tourimusförderung

6. Novellierung der Landesdenkmalschutzgesetzes im Sinne der Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen. Insbesondere soll ein Abwägungsparagraph eingefügt und die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen bei der Zusammensetzung von Denkmalräten berücksichtigt werden

7. Regelung der Anforderungen an die Barrierefreiheit von Beherbergungsbetrieben, Gaststätten und Versammlungsstätten im Landesrecht

Erfurter Erklärung, Forderungen an die Bundesregierung

Aufforderung an die Bundesregierung unter Mitwirkung von Interessensverbänden von Menschen mit Behinderungen:

1. Betreiben von Tourismusförderung zur Steigerung der Attraktivität Deutschlands in nationaler und internationaler Hinsicht

2. Entwicklung und Klassifizierung einer barrierefreien touristischen Servicekette durch Förderung von Projekten, Erstellung von Gutachten und Unterstützung bi der Moderation von Diskussionsprozessen zur Schaffung von einheitlichen nationalen Standards und Kriterien

3. Einsatz für die Verankerung und Umsetzung der Antidiskriminierungsbestimmungen, welche auch private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur barrierefreien Nutzbarkeit derselbigen verpflichten

4. Einsatz für die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen in Bezug auf barrierefreien Fernbus-Reiseverkehr in Deutschland und Europa.

Die Erfurter Erklärung im Original kann hier nachgelesen und heruntergeladen werden: www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.289180.de

Foto: www.wato.de, Sabine Wiedamann

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Zielvereinbarung Ergänzung
Zielvereinbarung Ergänzung
Zielvereinbarung Ergänzung, Ergänzung der Zielvereinbarung nach BGG §5 von 2005 durch Informationskategorie A-i.
Zielvereinbarung nach BGG
Zielvereinbarung BGG
Zielvereinbarung nach BGG, §5 Behindertengleichstellungsgesetz zur Barrierefreiheit. Die Zielvereinbarung nach §5 Behindertengleichstellungsgesetz über die standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie.

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